Beurkundung in Bottrop – rechtssicher, persönlich und zuverlässig

Wenn es um wichtige Lebensentscheidungen geht – etwa den Kauf eines Hauses, ein Schenkungsversprechen oder den Abschluss eines Ehevertrags – führt kein Weg an der notariellen Beurkundung vorbei. Die damit verbundene rechtliche Absicherung schützt alle Beteiligten und sorgt für Klarheit und Verbindlichkeit.

Bei Evers-Lüdeke & Knapp in Bottrop nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen. Als erfahrene Rechtsanwältinnen und Anwaltsnotarinnen stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden rechtlichen Kompetenz zur Seite. Unser Anspruch ist es, komplexe Vorgänge verständlich zu erklären und zuverlässig zu begleiten – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur finalen Beurkundung

Was bedeutet Beurkundung und wann ist sie notwendig?

Eine Beurkundung ist eine besondere Form der Dokumentation rechtlicher Vorgänge. Sie dient dazu, bestimmte Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen verbindlich zu machen – mit rechtlicher Wirkung. Dabei wird der Inhalt der Erklärung von einem Notar schriftlich festgehalten und im Beisein aller Beteiligten persönlich unterzeichnet.

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben. 

 

Dazu zählen unter anderem:

 

  • Beurkundung Kaufvertrag für Grundstücke oder Immobilien
  • Beurkundung Notar Hauskauf
  • Eheverträge
  • Erbverträge
  • Schenkungen mit Auflagen oder Bedingungen
  • Gründung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH)
  • Übertragungen von Gesellschaftsanteilen

 

Ziel der Beurkundung ist es, alle Beteiligten umfassend zu informieren, vor rechtlichen Nachteilen zu schützen und den Willen der Parteien korrekt und vollständig zu dokumentieren. 

Die Rolle des Notars: neutral, sachlich, beratend

Als Notare handeln wir unabhängig und neutral – und nicht im Interesse einer einzelnen Partei. Unser Ziel ist es, für ein rechtlich ausgewogenes Verhältnis zu sorgen und sicherzustellen, dass alle Vertragsparteien die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen.

Bei Evers-Lüdeke & Knapp in Bottrop bieten wir Ihnen eine persönliche, vertrauensvolle Begleitung durch den gesamten Prozess der Beurkundung. Wir hören zu, klären offene Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere Lösung – ganz ohne juristisches Fachchinesisch. 

Der Ablauf einer notariellen Beurkundung

1. Erste Kontaktaufnahme und Unterlagenprüfung

Bereits im Vorfeld der Beurkundung beraten wir Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir prüfen Unterlagen wie Kaufverträge, Entwürfe oder Vollmachten und klären, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

 

2. Entwurf der Urkunde

Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir einen individuellen Urkundentext. Dieser wird Ihnen rechtzeitig zur Durchsicht zur Verfügung gestellt, damit Sie sich in Ruhe vorbereiten können. 

 

3. Persönliche Besprechung

Vor dem eigentlichen Termin nehmen wir uns Zeit für eine ausführliche Besprechung. In diesem Gespräch erläutern wir den Vertragsinhalt, beantworten Ihre Fragen und klären letzte Details. 

 

4. Beurkundungstermin

Alle Beteiligten erscheinen persönlich beim Notar, um die Urkunde zu unterschreiben. Erst mit dieser Unterschrift unter notarieller Aufsicht wird der Vertrag rechtsgültig. 

 

5. Nachbereitung und Vollzug

Auch nach der Beurkundung übernehmen wir auf Wunsch weitere Aufgaben – zum Beispiel die Einreichung beim Grundbuchamt oder die Kommunikation mit Behörden.

Häufige Fragen zur Beurkundung Notar – einfach erklärt

Die Beurkundung Notar Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind für alle Notare gesetzlich einheitlich geregelt. Das bedeutet: Die Höhe der Gebühr hängt vom Geschäftswert ab – nicht vom Umfang der Beratung oder vom Aufwand. Dadurch bleibt der Preis für alle transparent und nachvollziehbar.

Gerne geben wir Ihnen im Vorfeld eine Einschätzung über die zu erwartenden Kosten. 

Ja – beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung zwingend vor. Der Vertrag wird erst durch die Beurkundung rechtswirksam. Gleichzeitig informiert und schützt der Notar beide Parteien – also Käufer und Verkäufer – vor möglichen Risiken. 

Grundsätzlich können Sie sich an jeden Notar wenden, unabhängig vom Wohnort. Für Bürgerinnen und Bürger aus Bottrop und Umgebung bietet es sich an, auf eine Kanzlei in der Nähe zurückzugreifen. Wir stehen Ihnen in Bottrop unkompliziert zur Seite – ob persönlich, telefonisch oder digital. 

Eine Beglaubigung bestätigt lediglich die Echtheit einer Unterschrift. Bei der Beurkundung hingegen wird nicht nur die Unterschrift, sondern auch der gesamte Inhalt eines Dokuments vom Notar überprüft und bestätigt. Damit genießt die beurkundete Erklärung einen besonders hohen Beweiswert und bietet größtmögliche rechtliche Sicherheit. 

Ihr Anliegen verdient Sorgfalt – unsere Unterstützung bei der Beurkundung in Bottrop

Sie planen den Kauf eines Hauses, möchten ein Schenkungsversprechen abgeben oder Ihre ehelichen Vermögensverhältnisse regeln? Wir begleiten Sie auf diesem Weg mit der gebotenen Sorgfalt, Diskretion und Fachkenntnis.

Die Kanzlei Evers-Lüdeke & Knapp steht für eine moderne, transparente und verständliche rechtliche Begleitung. Bei uns treffen rechtliche Präzision und menschliches Feingefühl aufeinander. Wir nehmen Ihre Fragen ernst – und sorgen dafür, dass Sie mit einem guten Gefühl durch den Prozess der Beurkundung gehen. 

Kontaktieren Sie uns – Ihre Notare in Bottrop

Ob Sie einen ersten Entwurf prüfen lassen möchten oder eine kurzfristige Beurkundung benötigen: Wir sind gerne für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – persönlich oder digital – und lassen Sie sich von uns umfassend beraten.

Vertrauen Sie auf Fachwissen, Erfahrung und ein offenes Ohr – bei Evers-Lüdeke & Knapp in Bottrop.

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