Die Schenkung: Zur Notarin in Bottrop

Erfahren Sie mehr zu den rechtlichen Grundlagen der Schenkung im deutschen Zivilrecht. Wir stellen Ihnen verschiedene Arten von Schenkungen vor und führen kurz in die steuerlichen Aspekte ein. Ebenso lernen Sie die Dienstleistungen unserer Kanzlei bei der Schenkung kennen. 

Im Alltag erscheint uns die Schenkung als eine einfache Geste der Zuwendung. Rechtlich verbirgt sich hinter einer Schenkung ein zweiseitiger Vertrag. Schenkungen können im Einzelfall komplexe Rechtsgeschäfte mit weitreichenden finanziellen und emotionalen Konsequenzen für alle Beteiligten sein. Ebenso partizipiert der Fiskus an Schenkungen. Es ist deshalb nicht nur beim Schenkungsvertrag über eine Immobilie sinnvoll, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Beim Immobilien-Schenkungsvertrag ist die notarielle Beglaubigung unverzichtbar. In der Bottroper Kanzlei ELK erwarten Sie erfahrene Rechtsanwälte und Notarinnen. Schenkung und Notar sind eng verbunden.

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Ihr Notar in Bottrop ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um eine Schenkung geht. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin in der Kanzlei ELK Rechtsanwälte & Notarinnen. Ihr Schenkungsvertrag ist beim Notar in den besten Händen.

Rechtliche Grundlagen der Schenkung

Eine Schenkung ist ein Vertrag, mit dem der Schenker dem Beschenkten einen Vermögensvorteil zuwendet und dieser die Annahme erklärt (§ 516 BGB). Ein Schenkungsvertrag kann formfrei und formgebunden sein. Während die einfache Schenkung unter bestimmten Voraussetzungen formlos erfolgen kann, ist der Notar bei der Schenkung einer Immobilie unverzichtbar. Beim Schenkungsvertrag über eine Immobilie ist nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung notwendig, wie es allgemein bei Übertragungen von Immobilien rechtlich vorgeschrieben ist.  

Im Kontext von Schenkungen ist häufig auch von einem Überlassungsvertrag oder von der Schenkungsurkunde die Rede. Beides bezieht sich auf den Schenkungsvertrag. Die Schenkungsurkunde im streng rechtlichen Sinn ist der Schenkungsvertrag der Immobilie, der notariell beurkundet werden muss. 

Arten der Schenkung

Es gibt unterschiedliche Arten von Schenkungen. Einige sind hier aufgezählt: 

Einfache Schenkung: Unterschieden werden Handschenkung mit unmittelbarem Vollzug und das Schenkungsversprechen, das die Schenkungsleistung in die Zukunft verlagert. 
Schenkungen unter Auflagen: Der Schenker kann bestimmte Bedingungen oder Auflagen an die Schenkung knüpfen wie die Nutzung des Geschenks für einen bestimmten Zweck. 
Schenkungen mit Vorbehalt: Hierbei behält sich der Schenker bestimmte Rechte vor, wie das Wohnrecht in einer Immobilie. 
Schenkungsversprechen von Todes wegen: Diese Art der Schenkung wird erst wirksam, wenn der Schenker verstirbt. 

Während die Handschenkung formlos wirksam wird, muss das Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden, um rechtliche Wirksamkeit zu erlangen. Ein ohne notarielle Beurkundung erteiltes Schenkungsversprechen leidet an einem Formmangel. Dieser kann geheilt werden, sobald die Schenkung vollzogen wird. Bei Grundstücken ist die Heilung durch Vollzug ausgeschlossen. Hier ist nicht nur das Schenkungsversprechen notariell zu beurkunden, sondern der gesamte Schenkungsvertrag.  

Die verschiedenen Schenkungsarten haben jeweils ihre eigenen rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen. Kompetente rechtliche Beratung in unserer Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuellen Vorstellungen bei einem Schenkungsvorgang umzusetzen. 

Der Schenkungsvertrag bei der Immobilie

Ein Schenkungsvertrag für Immobilien regelt die unentgeltliche Übertragung von Eigentum. Er muss schriftlich verfasst und notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. Wichtige Aspekte sind die genaue Beschreibung der Immobilie, die Zustimmung aller Beteiligten und Einsicht in mögliche steuerliche Folgen. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert und auch Teil der Dienstleistung des Notars. 

Schenkungsverträge und Kosten

Mit dem Schenkungsvertrag zum Notar? Kosten entstehen dabei bezogen auf den Wert des Schenkungsobjektes in unterschiedlicher Höhe. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) spricht vom Geschäftswert. Bei Immobilienschenkungen entstehen weitere Kosten beim Grundbuchamt. Wir halten die Kosten jederzeit für Sie transparent. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen etwas nicht klar sein sollte. 

Schenkungsverträge und Steuern

Bei Schenkungen können steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen. In Deutschland gehört die Schenkung mit zum Bereich Erbschaftssteuer, wobei Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Ehepartner und Kinder haben höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Freunde. Es ist wichtig, den Wert der geschenkten Immobilie oder des Vermögens korrekt zu ermitteln, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden. Eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt/Notar kann helfen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Wenn Sie bei uns den Schenkungsvertrag erstellen lassen, können Steuern ein eigenes Beratungsthema sein. 

Schenkungsverträge und Steuern

Bei Schenkungen können steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen. In Deutschland gehört die Schenkung mit zum Bereich Erbschaftssteuer, wobei Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Ehepartner und Kinder haben höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Freunde. Es ist wichtig, den Wert der geschenkten Immobilie oder des Vermögens korrekt zu ermitteln, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden. Eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt/Notar kann helfen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Wenn Sie bei uns den Schenkungsvertrag erstellen lassen, können Steuern ein eigenes Beratungsthema sein. 

Mit Schenkungen besser zur Anwaltsnotarin

Wir können Sie bei Schenkungen unter verschiedenen Aspekten begleiten und unterstützen:

Sie bekommen professionelle Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Arten von Schenkungen, um die beste Option für Ihre Schenkung zu finden. Wir erstellen oder prüfen einen Schenkungsvertrag, der alle notwendigen rechtlichen Anforderungen erfüllt und die Interessen beider Parteien schützt. Zu Freibeträgen und Steuern beraten wir Sie kompetent. Oft ist die Beurkundung der Schenkung durch einen Notar erforderlich, insbesondere bei Immobilienübertragungen. Bei Immobilien sorgen wir auch für die Eintragung ins Grundbuch und kümmern um alle erforderlichen Formalitäten.
 

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Kommen Sie in einer Schenkungsangelegenheit in die Kanzlei Evers-Lüdeke & Knapp in Bottrop. Im Bottroper Zentrum verkehrsgünstig gelegen, erwartet Sie eine angenehme, diskrete und professionelle Kanzleiatmosphäre. Zwei erfahrene Anwaltsnotarinnen stehen Ihnen bei Ihrer Schenkung zur Seite. Kurzfristige Termine sind möglich. Sprechen Sie uns jetzt an.