Beglaubigung in der Kanzlei Evers-Lüdecke & Knapp ELK

Die notarielle Beglaubigung ist ein essenzielles Erfordernis in vielen rechtlichen Angelegenheiten. Ob für Verträge, Zeugnisse oder andere Urkunden - sie sorgt für Rechtssicherheit im Rechtsverkehr. Wenn es um die Echtheit von Urkunden und Unterschriften geht, ist sie unverzichtbar.  

Notar und Beglaubigung gehören zusammen. Beglaubigungen sind wichtige Aufgaben von Notaren. Sie suchen einen Notar für eine Beglaubigung in der Nähe? Sie haben die Kanzlei ELK gefunden. Hier erwarten Sie die Notarinnen Evers-Lüdeke und Knapp. Zentral in Bottrop gelegen, ist die Kanzlei ELK mit den Notarinnen auf alle Dienstleistungen eines Notars eingestellt. Dazu zählen auch Beglaubigungen. 

Sie möchten ein Zeugnis beglaubigen lassen? Oder eine Geburtsurkunde? In der Kanzlei ELK in Bottrop stehen Ihnen zwei Notarinnen zur Verfügung.

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Was ist eine Beglaubigung?

Mit einer Beglaubigung bestätigt ein Notar die Echtheit von Unterschriften oder Dokumenten. Diese Bestätigung verleiht den beglaubigten Dokumenten rechtliche Gültigkeit und wird in verschiedenen Lebensbereichen benötigt. Die notarielle Beglaubigung ist besonders wichtig, wenn es um offizielle Dokumente wie Geburtsurkunden, Zeugnisse oder Verträge geht. Durch die Beglaubigung wird sichergestellt, dass eine Abschrift und/oder eine Unterschrift richtig sind. Neben den Notaren, die öffentlich beglaubigen, dürfen nur bestimmte gesetzlich bestimmte Behörden amtlich beglaubigen. 

Wann ist eine Beglaubigung notwendig?

Im Rechtsverkehr verlangen Behörden, Institutionen oder Vertragspartner eine notarielle Beglaubigung, um sicherzustellen, dass die eingereichten Dokumente oder Unterschriften echt sind. Dies gilt insbesondere für wichtige Unterlagen. Sie können beim Notar eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen, etwa als beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde. Ohne diese Bestätigung könnten Dokumente als unecht angesehen werden, was zu Verzögerungen oder Problemen führen kann. Eine notarielle Beglaubigung sorgt dafür, dass alle Parteien mit Blick auf die Echtheit von Dokumenten und Unterschriften auf der sicheren Seite sind.

Typische Beglaubigungen

Es gibt verschiedene Arten von Dokumenten, die notariell beglaubigt werden können. Dazu gehören unter anderem: 

Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde: Diese wird häufig benötigt, wenn Sie Ihre Identität nachweisen müssen. 
Beglaubigte Kopie Personalausweis: Auch hier kann eine Bestätigung durch einen Notar erforderlich sein. 
Beglaubigung Zeugnis: Besonders wichtig für Bewerbungen oder Einschreibungen in Studiengänge. 

Ganz gleich, welches Dokument Sie notariell beglaubigen lassen möchten, in der Bottroper Kanzlei ELK sind Sie am richtigen Ort für eine unkomplizierte Beglaubigung. 

Die Bedeutung einer beglaubigten Unterschrift

Eine beglaubigte Unterschrift spielt eine entscheidende Rolle in vielen rechtlichen Angelegenheiten. Sie ist der Nachweis dafür, dass die Unterschrift tatsächlich von der angegebenen Person stammt und nicht gefälscht wurde. Dies ist besonders wichtig bei Verträgen oder anderen rechtlichen Vereinbarungen. Hier möchte jede Partei sicher sein, dass der Vertragspartner authentisch ist und die richtige Person unterzeichnet hat. Sie unterzeichnen für eine beglaubigte Unterschrift in Anwesenheit der Notarin. 

Der Ablauf einer notariellen Beglaubigung

Der Vorgang bei einer notariellen Beglaubigung ist meist einfach und schnell erledigt. Zunächst müssen Sie einen Termin bei einer unserer Notarinnen vereinbaren. Zu diesem Termin bringen Sie das Originaldokument sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen mit. Bei der Terminvereinbarung besprechen wir mit Ihnen, was für die Beglaubigung benötigt wird. Wir prüfen das Dokument auf seine Echtheit und bestätigen dies durch unsere Unterschrift und den Notarstempel. Alles dauert meist nur wenige Minuten und sorgt dafür, dass Ihr Dokument rechtlich anerkannt wird. 

Die Kosten einer Beglaubigung

Die Kosten für eine Beglaubigung können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel berechnen Notare ihre Gebühren nach der Notarkostenordnung (GNotKG). Die Beglaubigung-Notar-Kosten richten sich am Geschäftswert aus. Maßgeblich ist hier unter anderem auch, ob der Notar möglicherweise zusätzlich an dem Inhalt des Dokuments mitgewirkt hat.  

Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung belaufen sich auf mindestens 20,00 EUR und höchstens 70,00 EUR. Die Beträge gelten zuzüglich Umsatzsteuer.  

Für die beglaubigte Kopie fallen je angefangene Seite 1 EUR, mindestens 10 EUR an.  

Wir halten die Kosten von Anfang an transparent für Sie. Sprechen Sie uns an, wenn etwas unklar ist.  

Wie komme ich zu einer Notar-Beglaubigung in der Nähe? 

Sie möchten eine Geburtsurkunde beglaubigen lassen? Oder ein Zeugnis? In Bottrop müssen Sie nicht lange nach einem Notar suchen. Wir stehen jederzeit in der Kanzlei ELK für eine Beglaubigung bereit.

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Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Beglaubigung! Nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf. Unsere Kanzlei bietet auch anwaltliche Dienstleistungen in verschiedenen Rechtsgebieten. Wir informieren Sie gern