Bürogemeinschaft

Ab Juli 2021 entsteht die Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Andreas Lackner.

Die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Andreas Lackner liegen im Sozialrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht und Mietrecht.
Als Rechtsanwalt berät und unterstützt er Sie kompetent bei all Ihren Rechtsangelegenheiten in diesen Themengebieten.

Andreas Lackner

  • geboren am 11.03.1974 in Berlin
  • Abitur im Jahre 1994 am Hermann-Ehlers-Gymnasium Berlin
  • Studium an der Universität Potsdam
  • Erstes juristisches Staatsexamen 2004
  • Referendariat am Landgericht Dortmund
  • Zweites juristisches Staatsexamen 2008
  • Rechtsanwalt seit 2008
  • Fachanwalt für Sozialrecht seit 2011
  • weitere Sprachen: Englisch, Russisch

 

Schwerpunkte

  • Sozialrecht

  • Arbeitsrecht

  • Medizinrecht

  • Mietrecht

 

Rechtsanwalt Andreas Lackner ist als Fachanwalt für Sozialrecht und mit besonderem Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht als langjähriger erfahrener Fachanwalt gerne für Sie da.

Die individuelle Betreuung und Betrachtung jedes einzelnen Mandats sowie die Abwägung der Angelegenheiten mit dem besten Nutzen für den Mandanten ist selbstverständlich. Ich arbeite für meine Mandantin sehr gewissenhaft und kompetent, um für sie das Bestmögliche insbesondere in allen juristischen Fragen im Sozialrecht und Arbeitsrecht zu erreichen.

Ihr Rechtsanwalt im Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht umfasst im Wesentlichen Sozialgesetz Bücher I-XII einschließlich diverser Nebengesetze. Es regelt im wesentlichen Ansprüche der Bürger gegenüber dem Staat. Besonders genannt seien hier Arbeitslosengeld I und II, Krankenversicherungsrecht, Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Teilhabe von behinderten Personen an der Gesellschaft sowie das Pflegerecht.

Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten und benötigen sofortige Hilfe. Dann sind Sie bei mir richtig.
Gleiches gilt selbstverständlich für rückständige Lohn, Überstundenvergütungen sowie Abmahnungen.

Sie sind Arbeitgeber und interessieren sich für die arbeitsrechtliche Optimierung Ihres Unternehmens? Ich unterstütze Sie bei allen anfallenden Fragen, einschließlich Überprüfung der Arbeitsverträge, Kosten-Nutzen-Analysen und Arbeitnehmerstruktur in Ihrem Unternehmen.

Sie sind Betriebsrat und wollen sich umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren? Ich berate und informiere Betriebsräte in jeder rechtlicher Hinsicht und Begleiter auf Betriebsvereinbarung-und Sozialplanverhandlungen.

Gesetzliche Betreuung

Rechtsanwalt Andreas Lackner führt neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt gesetzliche Betreuungen als Berufsbetreuer. Das bedeutet, dass Personen, die ihre Angelegenheiten als Volljähriger aufgrund psychischer Krankheiten oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können sich unter den Voraussetzungen der §§ 1896 ff. sich unter eine gesetzliche Betreuung stellen lassen können. Der Betreuer bietet umfassende Hilfe bei Wohnungssuche, Organisation von persönlichen Papierkram und Angelegenheiten bis zur Stellung von Anträgen an Behörden und Dienstleister. Daneben installiert der Betreuer notwendige weitere Hilfen z.B. Pflegedienste oder Betreuungsassistenten. Meine Routine bei der Korrespondenz mit jedweden Sozialversicherungsträgern kommt meinen betreuten dabei unmittelbar zugute.

Daneben korrespondiere ich auch mit den Angehörigen und binde sie Tätigkeit nach Möglichkeit umfassend mit ein. Dies dient speziell dem Wohl der betreuten und folgt dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe. Betreuten Menschen solle nicht hospitalisiert werden, sondern ihnen soll ein möglichst geschützter Weg angeboten werden, ihre Angelegenheiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst wahrnehmen und regeln zu können.

  • mail@elk-rechtsanwaelte.de