Rechtsanwalt Andreas Lackner

Rechtsanwalt Andreas Lackner ist als Fachanwalt für Sozialrecht und mit besonderem Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und  Miet- und Wohnungseigentumsrecht als langjähriger erfahrener Fachanwalt gerne für Sie da.

Die individuelle Betreuung und Betrachtung jedes einzelnen Mandats sowie die Abwägung der Angelegenheiten mit dem besten Nutzen für den Mandanten ist selbstverständlich. Rechtsanwalt Andreas Lackner arbeitet sehr gewissenhaft und kompetent, um für das Bestmögliche für seine Mandaten, insbesondere in allen juristischen Fragen zu erreichen.

Vita des Rechtsanwaltes:

Andreas Lackner

  • geboren am 11.03.1974 in Berlin

  • Abitur im Jahre 1994 am Hermann-Ehlers-Gymnasium Berlin

  • Studium an der Universität Potsdam

  • Erstes juristisches Staatsexamen 2004

  • Referendariat am Landgericht Dortmund

  • Zweites juristisches Staatsexamen 2008

  • Rechtsanwalt seit 2008

  • Fachanwalt für Sozialrecht seit 2011

  • weitere Sprachen: Englisch, Russisch

Ich vertrete Sie im Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sozialrecht

Ihr Fachanwalt im Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht umfasst im Wesentlichen die Sozialgesetzbücher I-XII einschließlich diverser Nebengesetze. Es regelt im Wesentlichen Ansprüche der Bürger gegenüber dem Staat. Besonders genannt seien hier Arbeitslosengeld I und II, Krankenversicherungsrecht, Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Teilhabe von behinderten Personen an der Gesellschaft sowie das Pflegerecht.

Verkehrsrecht

Ihr Rechtsanwalt im Verkehrsrecht

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder droht Ihnen sogar der Verlust des Führerscheins. Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu mir auf und zwar bevor Sie gegenüber Ihrem Unfallgegner und den Behörden eine Stellungnahme abgeben.

Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht kümmere ich mich um Ihre Verkehrsangelegenheiten, hierzu zählen:  Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Schadensmanagement, Fahrerlaubnis/MPU, Schadensersatzrecht, Unfallschaden und Schmerzensgeld.

Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin!

Arbeitsrecht

Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten und benötigen sofortige Hilfe. Dann sind Sie bei mir richtig.

Gleiches gilt selbstverständlich für rückständigen Lohn, Überstundenvergütungen sowie Abmahnungen.

Sie sind Arbeitgeber und interessieren sich für die arbeitsrechtliche Optimierung Ihres Unternehmens? Ich unterstütze Sie bei allen anfallenden Fragen, einschließlich Überprüfung der Arbeitsverträge, Kosten-Nutzen-Analysen und Arbeitnehmerstruktur in Ihrem Unternehmen.

Sie sind Betriebsrat und wollen sich umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren? Ich berate und informiere Betriebsräte in jeder rechtlichen Hinsicht und begleite Sie bei Betriebsvereinbarungs- und Sozialplanverhandlungen.

Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin!

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ihr Rechtsanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist für den juristischen Laien kaum noch zu verstehen. Dies liegt zum einen an den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, zum anderen auch an der Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen und der stetigen Weiterentwicklung des Rechts.

Der sichere Umgang mit den gesetzlichen Normen und die Kenntnis der Rechtsprechung sind erforderlich, um im Einzelfall sicher durch den Rechtsverkehr des Wohn- und Gewerberaummietrechts zu navigieren. Von der Eigenbedarfskündigung des Vermieters über den Mangel des Mietobjekts bis zur Renovierungsklausel stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Gesetzliche Betreuung

Rechtsanwalt Andreas Lackner führt neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt gesetzliche Betreuungen als Berufsbetreuer. Das bedeutet, dass Personen, die ihre Angelegenheiten als Volljähriger aufgrund psychischer Krankheiten oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können sich unter den Voraussetzungen der §§ 1896 ff. sich unter eine gesetzliche Betreuung stellen lassen können. Der Betreuer bietet umfassende Hilfe bei Wohnungssuche, Organisation von persönlichen Papierkram und Angelegenheiten bis zur Stellung von Anträgen an Behörden und Dienstleister. Daneben installiert der Betreuer notwendige weitere Hilfen z.B. Pflegedienste oder Betreuungsassistenten.

Meine Routine bei der Korrespondenz mit jedweden Sozialversicherungsträgern kommt meinen betreuten dabei unmittelbar zugute. Daneben korrespondiere ich auch mit den Angehörigen und binde sie Tätigkeit nach Möglichkeit umfassend mit ein. Dies dient speziell dem Wohl der betreuten und folgt dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe. Betreuten Menschen solle nicht hospitalisiert werden, sondern ihnen soll ein möglichst geschützter Weg angeboten werden, ihre Angelegenheiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst wahrnehmen und regeln zu können.